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Nutzerinteraktion


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietagentur Bukarest


Artikel 1: Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln alle Verträge, die die Wohnungsagentur Bukarest, nachfolgend „Immobilienmakler“, mit ihren Kunden abschließt.

„Auftrag“ bezeichnet die Verpflichtung des Immobilienmaklers, sich nach besten Kräften zu bemühen, gegen Entgelt des Kunden einen Miet- oder Kaufvertrag für eine Wohnimmobilie zwischen dem Kunden und seiner Vertragspartei zu vermitteln.


Ist der Kunde die Partei, die Wohnraum mieten möchte und dem Immobilienmakler entsprechende Aufträge erteilt hat, gilt die Vertragspartei als (potenzieller) Vermieter der betreffenden Wohnimmobilie. Ist der Kunde die Partei, die diesen Wohnraum vermieten möchte und dem Immobilienmakler entsprechende Aufträge erteilt hat, gilt die Vertragspartei als (potenzieller) Mieter der betreffenden Wohnimmobilie.

Von diesen AGB abweichende Bestimmungen werden nur dann Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags, wenn und soweit die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

Besteht der Kunde aus zwei oder mehreren (juristischen) Personen, haften diese gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber dem Immobilienmakler.

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund nicht anwendbar sein, berührt dies nicht die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen.


Artikel 2: Mitwirkung des Kunden bei der Vertragserfüllung


Die Parteien verpflichten sich, nichts zu tun und/oder zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrags behindert oder behindern könnte. Der Kunde verpflichtet sich, in jeder Hinsicht zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch beide Parteien beizutragen, insbesondere durch die unverzügliche Bereitstellung aller erforderlichen Daten und Unterlagen an den Immobilienmakler.


Artikel 3: Wenn der Kunde eine Wohnung (zur Miete) sucht


Inhalt des Auftrags. Tätigkeit und Vorgehensweise des Maklers


„Suchauftrag“ bezeichnet die Verpflichtung des Maklers, nach bestem Wissen und Gewissen eine geeignete Mietwohnung für den Kunden zu suchen.

Je nach Wunsch des Kunden und den Vereinbarungen der Parteien bei Vertragsabschluss oder ggf. danach können die Tätigkeiten des Maklers unter anderem folgende Bestandteile umfassen:

Suchauftrag:


* Bereitstellung allgemeiner Informationen, unter anderem über die Möglichkeiten der Wohnraumsuche, den lokalen Wohnungsmarkt, die Wohngenehmigung, Mietzuschüsse, Mietschutz, Mieten und die Registrierung im kommunalen Personenstandsregister;


* Ermittlung und Erfassung des Wohnbedarfs/Suchprofils des Kunden;

* Suche nach geeignetem Wohnraum basierend auf den Wohnanforderungen/dem Suchprofil des Kunden;


* Organisation einer oder mehrerer Besichtigungstermine durch den Kunden und Bereitstellung von Informationen zu einem oder mehreren Häusern;


* Auswertung der Besichtigungen mit dem Kunden.


Leistungsauftrag:


* Erstellung eines vollständigen Dossiers über den Kunden und Präsentation des Kunden auf dieser Grundlage als potenzieller Mieter bei potenziellen Vermietern sowie Bemühen, dass dieser die entsprechende Wohnimmobilie an den Kunden vergibt;


* Verhandlung im Namen des Kunden mit potenziellen Vermietern über den Inhalt des Mietvertrags;


* Ausarbeitung eines schriftlichen Mietvertrags und Sicherstellung dessen Unterzeichnung durch beide Parteien;


* Bereitstellung von Informationen und Erläuterungen zum Mietvertrag;


Weitere Tätigkeiten:


* Organisation der Übertragung der Wohnimmobilie;


Der Immobilienmakler kann sowohl den (potenziellen) Vermieter einer Wohnimmobilie als auch den Kunden beim Abschluss eines Mietvertrags für eine Wohnimmobilie vertreten.

Der Kunde stellt dem Immobilienmakler unaufgefordert alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung und garantiert deren Richtigkeit. Zu diesen Informationen und Daten können unter anderem gehören: ein gültiger Personalausweis, ein gültiger Wohnsitznachweis, aktuelle Gehaltsabrechnung(en) und ein Arbeitsvertrag. Der Kunde ist berechtigt, diese Informationen, Daten und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Auftragserfüllung sinnvoll und erforderlich ist.

Nachdem der Kunde dem Makler mitgeteilt hat, dass er eine vom Makler vermittelte Wohnimmobilie anmieten möchte mit der Bitte an den Makler, dies dem Vermieter bekannt zu geben und den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter zu vermitteln, bestätigt der Makler dem Kunden diese Mitteilung per E-Mail.

Honorar für die Maklerleistung


Führt die Maklerleistung zum Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnimmobilie zwischen dem Kunden und einem Vermieter, schuldet der Kunde dem Makler eine (Makler-)Gebühr. Diese entspricht einer halben Monatsmiete. Der Kunde zahlt diese Gebühr bei Vertragsabschluss an den Makler.

Die Gebühr gilt als angemessenes Honorar für die vom Makler für den Kunden im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen. Die Parteien berücksichtigen dabei, dass die geschuldete Gebühr marktüblich ist und nicht an den Umfang der vom Makler zu erbringenden Leistungen, sondern an das zu erzielende Ergebnis gekoppelt ist.

Bezieht der Kunde und/oder seine Angehörigen nachweislich eine Wohnimmobilie, über die der Kunde vom Makler informiert wurde, schuldet der Kunde dem Makler die vereinbarte Gebühr, unabhängig davon, ob der Mietvertrag aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande gekommen ist.

Bezieht der Auftraggeber aus irgendeinem Grund die durch die Tätigkeit des Maklers abgeschlossene Wohnimmobilie nicht oder wird der Mietvertrag für diese Wohnimmobilie gekündigt, aufgehoben oder aufgelöst, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet und hat keinen Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Honorars.

Unmittelbar nachdem der Kunde und ein potenzieller Vermieter dank der Tätigkeit des Immobilienmaklers eine Einigung über den Mietvertrag für eine Wohnimmobilie erzielt haben, erstellt der Immobilienmakler eine Mietbestätigung mit den wichtigsten Bestimmungen des Mietvertrags, bevor dieser einen von beiden Parteien zu unterzeichnenden Mietvertrag erstellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Mietbestätigung unverzüglich zu unterzeichnen.

Artikel 4: Ist der Kunde Eigentümer einer Wohnimmobilie (Vermietung)

„Suchauftrag“ bezeichnet die Verpflichtung des Immobilienmaklers, nach bestem Wissen und Gewissen einen geeigneten Mieter für die Wohnimmobilie des Kunden zu suchen.

Je nach den Wünschen des Kunden und den Vereinbarungen der Parteien bei Vertragsabschluss oder gegebenenfalls danach können die Tätigkeiten des Immobilienmaklers unter anderem Folgendes umfassen:

* Beratung zur Vermietung von Wohnraum und zu den Marktbedingungen;


* Besichtigung der Wohnimmobilie;


* Ermittlung des Mietwerts der Wohnimmobilie;


* Anfertigen von Fotos der Wohnimmobilie;


* Veröffentlichung von Fotos und Informationen über die Wohnimmobilie auf der Website des Immobilienmaklers, auf verschiedenen Websites für Wohnimmobilien, bei anderen Immobilienmaklern/-vermittlern und/oder in anderen Medien;


* Anbringen eines „Zu vermieten“-Schildes;


* Gestaltung und Platzierung einer Schaufensteranzeige;


* Vorabprüfung potenzieller Mieter;

* Verhandlungen im Namen des Kunden mit potenziellen Mietern über den Inhalt des Mietvertrags;


* Erstellung eines schriftlichen Mietvertrags und Sicherstellung der Unterschrift beider Parteien;


* Bereitstellung von Informationen und Erläuterungen zum Mietvertrag;


* Organisation der Wohnungsübergabe;


Der Kunde stellt dem Makler unaufgefordert alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und garantiert deren Richtigkeit.

Führt die Tätigkeit des Maklers zu einem Mietvertrag für die Wohnimmobilie, schuldet der Kunde dem Makler die Vergütung. Diese beträgt die Hälfte einer Monatsmiete.

Der Kunde hat diese Gebühr innerhalb von drei Tagen nach Rechnungserhalt durch den Makler zu zahlen.


Die Gebühr gilt als angemessenes Honorar für die vom Makler für den Kunden im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen. Dabei berücksichtigen die Parteien, dass die geschuldete Gebühr marktüblich ist und nicht an den Umfang der vom Makler zu erbringenden Leistungen, sondern an ein zu erzielendes Ergebnis gekoppelt ist.


Vermietet der Kunde die betreffende Wohnimmobilie (auch) oder lässt er sie (auch) von einer oder mehreren Personen oder Parteien nutzen, deren Informationen er vom Makler erhalten hat, schuldet er dem Makler die vereinbarte Gebühr, unabhängig davon, ob der Mietvertrag aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande gekommen ist.

Sollte der Mieter, mit dem der Auftraggeber aufgrund der Tätigkeit des Maklers einen Mietvertrag abgeschlossen hat, aus irgendeinem Grund das betreffende Wohnobjekt nicht beziehen oder der Mietvertrag für dieses Wohnobjekt gekündigt, aufgehoben oder aufgelöst werden, bleibt der Auftraggeber weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet und hat keinen Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Honorars.

Wenn für die betreffende Wohnimmobilie eine (Baugenehmigung) erforderlich ist, erfolgt die Einholung dieser Genehmigung für den Auftraggeber und/oder Mieter auf Risiko und Kosten des Auftraggebers, und der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Gebühr zu zahlen, unabhängig davon, ob die Genehmigung erteilt wurde oder wird, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Auftraggeber erklärt und gewährleistet, dass er in jeder Hinsicht (unter anderem im Hinblick auf mögliche Ansprüche jeglicher Art von anderen Berechtigten in Bezug auf die Wohnimmobilie, Hypothekengläubiger, Versicherer, (lokale) Regierungen, zuständige Behörden, Verwalter, andere Wohnimmobilienmakler, Eigentümergemeinschaften usw.) berechtigt ist, die Wohnimmobilie zur Vermietung anzubieten und zu vermieten, und stellt den Immobilienmakler von allen möglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang sowie von allen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die dem Immobilienmakler entstehen, frei. Der Immobilienmakler übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung.

Der Auftraggeber (nicht der Makler) bestimmt die Dauer des von ihm gewünschten Mietvertrages, die Höhe der Miete, die Höhe der Kaution, die Zusammenstellung des Servicepakets, die Höhe der (Vorschuss-)Servicekosten und/oder die Höhe etwaiger einmaliger Gebühren. Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus dem Inhalt des Mietvertrages, insbesondere hinsichtlich dessen Dauer, der Höhe der Miete, der Höhe der Kaution, der Höhe der (Vorschuss-)Servicekosten, der Zusammenstellung des Servicepakets und der Höhe etwaiger einmaliger Gebühren ergeben. Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus einer solchen, erfolgreichen oder nicht erfolgreichen Inanspruchnahme des Mietschutzes durch den Mieter ergeben.


Artikel 5: Personenbezogene Daten


Die personenbezogenen Daten des Kunden werden in den Unterlagen des Maklers gespeichert. Der Makler gibt keine Informationen des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet und/oder dies ist für die Auftragserfüllung erforderlich. Die gespeicherten Daten werden vom Makler ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden verwendet.


Artikel 6: Verpflichtung des Maklers zum Besten der Leistung


Der Makler bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen, das vom Kunden gewünschte Ergebnis zu erzielen. Es handelt sich hierbei stets um eine Verpflichtung zum Besten der Leistung, nicht um eine Ergebnisverpflichtung.


Artikel 7: Beendigung und Kündigung des Vertrags


Sofern nichts anderes vereinbart wurde und unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser AGB, endet dieser Vertrag unter anderem:

wenn das beabsichtigte Ergebnis der Bemühungen des Immobilienmaklers erreicht ist;

durch Kündigung des Kunden;

durch Kündigung des Immobilienmaklers.

Der Kunde und der Immobilienmakler sind berechtigt, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen. Der Immobilienmakler kündigt den Vertrag unter anderem, wenn er befürchtet, dass der Kunde den abzuschließenden Mietvertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen wird, unbeschadet seiner Zahlungsansprüche gemäß diesen AGB.

Unbeschadet der in diesen AGB vorgesehenen Schadensersatzansprüche können die Parteien aus der Beendigung dieses Vertrags keine Schadensersatzansprüche herleiten, es sei denn, die Kündigung beruht auf der Nichterfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen der anderen Partei.


Artikel 8: Reklamationspflicht und Rechtsverfall


Reklamationen hinsichtlich der vom Immobilienmakler erbrachten Leistungen müssen vom Kunden spätestens innerhalb eines Monats nach Feststellung oder nachdem der Kunde sie hätte feststellen müssen, per Einschreiben an den Immobilienmakler übermittelt werden. Andernfalls kann der Kunde keine Ansprüche mehr wegen etwaiger Mängel der Leistung des Immobilienmaklers geltend machen.


Artikel 9: Haftung


Der Makler haftet nicht für Schäden des Kunden, einschließlich Folgeschäden, Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, die durch seine Handlungen oder Unterlassungen oder die seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Dritter entstehen, insbesondere nicht für Schäden des Kunden, die dadurch entstehen, dass die vereinbarte Miete und/oder die vereinbarte Dienstleistung (Kosten) und/oder die zusätzlichen Gebühren, ob einmalig oder anderweitig, nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen oder durch Gerichtsverfahren erhöht oder gesenkt werden oder werden können.

Der Makler haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Handlungen oder Unterlassungen der anderen Vertragspartei im aufgrund der Tätigkeit des Maklers abgeschlossenen oder abzuschließenden Mietvertrag entstehen.

Soweit der Makler für Schäden des Kunden haftet, ist die Haftung des Maklers auf die Höhe der vom Makler dem Kunden für seine Tätigkeit und/oder Dienstleistungen in Rechnung gestellten und/oder zu berechnenden Vergütung beschränkt.


Artikel 10: Zahlung


Sofern nichts anderes vereinbart oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist, hat der Kunde seine gesamten Schulden gegenüber dem Immobilienmakler innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Diese Frist ist verbindlich.

Der Kunde hat seine gesamten Schulden gegenüber dem Immobilienmakler unverzüglich zu begleichen, ohne dass er einen Rabatt, eine Aussetzung, eine Aufrechnung, eine Kündigung oder eine Stornierung geltend machen kann.

Bei nicht fristgerechter Zahlung aller Schulden gegenüber dem Immobilienmakler:

Der Kunde schuldet dem Immobilienmakler Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Monat, die kumulativ auf die Hauptsumme berechnet werden. Angebrochene Monate werden als voller Monat berechnet.

Nach entsprechender Mahnung durch den Immobilienmakler schuldet der Kunde im Rahmen der außergerichtlichen Kosten 15 % der Hauptsumme und der Verzugszinsen, mindestens jedoch 40 €.

Bei Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung durch den Kunden ist der Immobilienmakler ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist der Makler berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zur Zahlung auszusetzen. Gleiches gilt, wenn der Makler bereits vor Eintritt des Verzugs den begründeten Verdacht hatte, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen würde. Das Risiko der Folgen einer Zahlungsaussetzung durch den Makler trägt der Kunde.

Zahlungen des Kunden dienen stets der Begleichung der geschuldeten Zinsen, der ausstehenden Kosten und der am längsten offenen Rechnungen.


Artikel 11: Gerichtsstand, anwendbares Recht

Der zwischen dem Immobilienmakler und dem Kunden geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich rumänischem Recht.

Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen rumänischen Gericht entschieden. Der Immobilienmakler ist jedoch, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht, berechtigt, Klagen vor dem zuständigen Gericht in Bukarest einzureichen.

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