Wenn Sie als Ausländer in Rumänien eine Immobilie erwerben möchten, sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Obwohl der rumänische Immobilienmarkt floriert, kann es je nach Staatsangehörigkeit schwierig sein, eine eigene Immobilie zu erwerben. Seit 2012 können EU- und EWR-Bürger in Rumänien genauso wie rumänische Staatsbürger eine Wohnung erwerben. Sie können sie kaufen, als Schenkung erhalten, tauschen oder erben (nicht testamentarisch). Unabhängig von der Art des Erwerbs und der Art der Immobilie kann die Immobilie jedoch nur als Zweitwohnsitz genutzt werden. Seit Anfang 2014 können EU- und EWR-Bürger außerdem landwirtschaftliche Flächen, Wälder und Forstflächen erwerben. Für den Erwerb einer Immobilie in Rumänien ohne rumänische persönliche Identifikationsnummer ist eine Steueridentifikationsnummer erforderlich. Diese Steueridentifikationsnummer erhalten Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Rumänien – sei es für Studium, Beruf, Forschung oder als Familienmitglied – problemlos. Abgesehen davon sind für einen Ausländer keine besonderen Voraussetzungen für die Transaktion erforderlich; er kann wie ein rumänischer Staatsbürger kaufen oder verkaufen und zahlt die gleichen Steuern an Behörden, Verkäufer und Notar. Für Bürger aus Ländern außerhalb der EU oder des EWR ist die Sache komplizierter. In den meisten Fällen haben sie nur das Recht, das Gebäude zu besitzen, nicht aber das Grundstück selbst. Einige Länder haben diesbezüglich ein Sonderabkommen mit Rumänien, die meisten jedoch nicht. Beispielsweise kann ein Bürger außerhalb der oben genannten Gebiete das Haus besitzen, nicht aber das Grundstück, auf dem das Haus steht. Er kann das Nutzungsrecht an Haus und Grundstück erwerben, jedoch nur, solange das Haus auf dem Grundstück steht. Sobald das Gebäude nicht mehr steht, erlöschen seine Rechte am Grundstück. Diese Regelung gilt unabhängig von der Art des Gebäudes oder Grundstücks, das er kaufen möchte. Die oben genannten Gesetze gelten nur für natürliche Personen. Für gewerbliche Unternehmen ist der gesamte Prozess tendenziell einfacher. Laut Gesetz können sie problemlos das Recht erhalten, verschiedene Arten von Immobilien zu besitzen, zu kaufen, zu verkaufen oder zu nutzen, sofern die Immobilien für ihre Tätigkeit notwendig sind. Andererseits birgt der Immobilienbesitz in Rumänien einige Risiken, falls die Geschäftstätigkeit des Unternehmens eingestellt wird. Daher sollte ein Anwalt konsultiert werden. Bürger aller Länder, die eine Immobilie in Rumänien kaufen und eine Geschäftsaufenthaltserlaubnis erhalten möchten, müssen zunächst ein Geschäftsvisum beantragen und nachweisen, dass sie planen, eine gewerbliche Tätigkeit im Land aufzunehmen. Sie können ihre Dokumente in ihrem Heimatland bei der rumänischen Botschaft einreichen. Sobald sie das Visum erhalten haben, können sie bei jeder Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis in Rumänien beantragen. Bevor Sie eine Transaktion mit irgendeiner Art von Immobilie in Rumänien starten, wird empfohlen, mit einem Anwalt zu sprechen und Ihre Rechte und Pflichten während des gesamten Prozesses zu verstehen. Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis in Rumänien besitzen, stellen Sie sicher, dass Sie alle rechtlichen Schritte zur Beantragung einer Steuernummer einleiten, bevor Sie eine Immobilie kaufen. Andernfalls ist jeder von Ihnen unterzeichnete Vertrag ungültig und Sie können leicht in eine rechtliche Situation geraten. Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer Steuernummer oder einer Rechtsberatung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte hier.